Abb. 1: Die BEG ist zweigeteilt — die KfW fördert den Heizungstausch (Programm 458, bis maximal 70 Prozent), die BAFA die Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung (15 Prozent, mit iSFP-Bonus 20 Prozent). Schematische Darstellung, Stand KW 26/2026.
Kurz gesagt: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist 2026 auf zwei Stellen verteilt. Den Heizungstausch in Wohngebäuden fördert die KfW (Programm 458) mit 30 Prozent Basis und Boni bis maximal 70 Prozent. Alle anderen Einzelmaßnahmen — Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung — fördert die BAFA mit 15 Prozent, plus 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus. Entscheidend ist, dass der Antrag vor dem Vertragsabschluss gestellt wird. Dieser Beitrag ordnet ein, welche Maßnahme wohin gehört und wie sich die Boni richtig kombinieren lassen. (Alle Werte Stand KW 26/2026; kein Rechtsanspruch — Details unten.)
Das Wichtigste zuerst
Wenn Sie nur drei Punkte mitnehmen, dann diese:
- Die BEG ist geteilt. Heizungstausch → KfW (Programm 458). Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze → BAFA. Diese Abgrenzung wird in vielen Ratgebern falsch dargestellt — „die BAFA fördert den Heizungstausch" stimmt seit 2024 nicht mehr.
- Der Antrag kommt vor dem Vertrag. Der Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt werden — nicht erst vor Baubeginn. Wer zu früh unterschreibt, verliert in der Regel den Anspruch.
- Die Höhe hängt von der Maßnahme ab. Für den Heizungstausch sind über Boni bis zu 70 Prozent möglich, für die übrigen Einzelmaßnahmen 15 bis 20 Prozent. Die Boni folgen festen Regeln — und der iSFP-Bonus gilt nicht für die Heizung.
Wer fördert was? BAFA und KfW im Überblick
Seit 2024 ist die BEG-Förderung für Wohngebäude auf zwei Förderstellen aufgeteilt. Das klingt umständlich, hat aber eine klare Logik: Die teure, technisch eigenständige Heizungsmaßnahme läuft separat, alles andere bündelt die BAFA.
KfW — Heizungstausch (Programm 458, Wohngebäude)
Die KfW fördert mit dem Programm 458 („Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude") den Austausch der alten Heizung gegen ein klimafreundliches System — typischerweise eine Wärmepumpe, aber auch Biomasse-, Solarthermie- oder Hybridanlagen sowie den Anschluss an ein Wärmenetz.
Wichtig zu wissen: Der Zuschuss 458 wird direkt im KfW-Zuschussportal (meine.kfw.de) beantragt — nicht über die Hausbank. Der Weg „über die Hausbank" gilt nur für KfW-Kredite (etwa das Effizienzhaus-Programm 261), nicht für den 458-Zuschuss. (Stand KW 26/2026.)
BAFA — Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
Die BAFA fördert über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) alle energetischen Einzelmaßnahmen außer dem Heizungstausch:
- Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke; Austausch von Fenstern und Außentüren.
- Anlagentechnik (außer Heizung): zum Beispiel Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
- Heizungsoptimierung: etwa hydraulischer Abgleich, Austausch von Pumpen — also die Optimierung der bestehenden Heizung, nicht ihr Austausch.
- Gebäudenetze.
Für viele dieser Maßnahmen ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten Fördervoraussetzung — er bestätigt die Maßnahme zum Antrag und nach der Durchführung. (Stand KW 26/2026.)
Förderübersicht 2026 — Maßnahme, Fördersatz, Boni
Die folgende Übersicht fasst die Eckwerte zusammen. Jede Zahl ist Stand KW 26/2026 und vor einer Antragstellung auf bafa.de bzw. kfw.de zu prüfen — die Sätze können sich im laufenden Förderjahr ändern.
- Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetz-Anschluss u. a.) — Förderstelle KfW 458; Basis-Fördersatz 30 %; Boni: Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus (in Prozentpunkten, s. u.); max. Fördersatz 70 %; max. förderfähige Kosten 30.000 € je Wohneinheit (1. WE).
- Gebäudehülle & Anlagentechnik außer Heizung (Dämmung, Fenster, Lüftung) — Förderstelle BAFA (BEG EM); Basis 15 %; Bonus +5 Prozentpunkte iSFP-Bonus; max. 20 %; max. förderfähige Kosten 30.000 € je WE/Jahr (mit iSFP 60.000 €).
- Heizungsoptimierung (hydr. Abgleich, Pumpentausch) — Förderstelle BAFA (BEG EM); Basis 15 %; Bonus +5 Prozentpunkte iSFP-Bonus; max. 20 %; im o. g. Rahmen.
- Effizienzhaus-Komplettsanierung — Förderstelle KfW 261 (Kredit + Tilgungszuschuss); Boni nach erreichter Effizienzhaus-Stufe; Details s. KfW-Merkblatt 261.
Quelle: KfW (Merkblatt 458) und BAFA (BEG EM), Stand KW 26/2026. Kein Rechtsanspruch — maßgeblich ist die jeweils gültige Richtlinie.
Heizungstausch (KfW 458): 30 Prozent Basis plus Boni bis 70 Prozent
Beim Heizungstausch setzt sich die Förderung aus einer Grundförderung von 30 Prozent und mehreren Boni zusammen, die in Prozentpunkten auf diese Basis aufschlagen:
- Einkommensbonus: +30 Prozentpunkte — für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
- Klimageschwindigkeitsbonus: +20 Prozentpunkte — für den zügigen Austausch funktionstüchtiger alter Heizungen (selbstnutzende Eigentümer). Dieser Bonus liegt bis 31.12.2028 konstant bei 20 Prozentpunkten und sinkt erst ab 2029 stufenweise — „je früher, desto mehr" greift also erst über diese Schwelle.
- Effizienzbonus: +5 Prozentpunkte — für besonders effiziente Wärmepumpen (etwa mit natürlichem Kältemittel oder Nutzung von Erdwärme/Wasser/Abwasser).
Alle Boni sind grundsätzlich kombinierbar, die Gesamtförderung ist aber bei maximal 70 Prozent gedeckelt. Die maximal förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit — daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 Euro je Wohneinheit. (Stand KW 26/2026.)
Gebäudehülle und Anlagentechnik (BAFA BEG EM): 15 plus 5 Prozentpunkte
Für die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik außer Heizung gilt ein Basis-Fördersatz von 15 Prozent. Wer die Maßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzt, erhält 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus zusätzlich — der Satz steigt also auf 20 Prozent.
Zwei Punkte sind hier entscheidend:
- Der iSFP-Bonus gilt nicht für Wärmeerzeuger bzw. die Heizung — diese läuft über die separate KfW-Heizungsförderung. Ausgenommen sind außerdem Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseanlagen sowie die Fachplanung und Baubegleitung.
- Mit einem iSFP verdoppelt sich der förderfähige Kostenrahmen für Einzelmaßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr — das ist neben dem Bonus der zweite, oft übersehene Hebel.
(Stand KW 26/2026.)
Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261): der Weg für die Komplettsanierung
Wer nicht einzelne Maßnahmen, sondern das ganze Haus auf einen Effizienzhaus-Standard sanieren möchte, nutzt das KfW-Programm 261 — einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss, dessen Höhe von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängt. Das ist ein eigener Förderweg mit eigener Logik; wir gehen darauf in einem separaten Beitrag ein und verlinken hier bewusst nur. Für die Reihenfolge der Maßnahmen lohnt der Blick in unseren Ratgeber zur energetischen Sanierung im Altbau.
Die Boni richtig kombinieren — ohne sich zu verrechnen
Der häufigste Denkfehler: die Förderungen aus beiden Töpfen in einen Topf zu werfen. Richtig ist:
- Innerhalb der KfW-Heizungsförderung addieren sich die Boni auf die 30-Prozent-Basis — bis zur Kappung bei 70 Prozent. Ein selbstnutzender Eigentümer mit niedrigem Einkommen, der zügig tauscht, kann die 70 Prozent erreichen; ein Vermieter ohne Selbstnutzung bleibt dagegen bei der Grundförderung.
- Der iSFP-Bonus gehört zur BAFA-Welt (Gebäudehülle/Technik außer Heizung) und schlägt dort 5 Prozentpunkte auf. Er taucht in der KfW-Heizungsförderung nicht auf — ein iSFP erhöht im Heizungs-Programm nichts.
- Verschiedene Maßnahmen, verschiedene Anträge: Sie können sehr wohl die Heizung über die KfW und die Dämmung über die BAFA fördern lassen — das sind zwei getrennte Anträge bei zwei Stellen für zwei verschiedene Maßnahmen. Was nicht geht: dieselbe Maßnahme doppelt fördern.
Genau an dieser Stelle entstehen die meisten Rechenfehler — und der größte Teil der Beratung. Wir ordnen Ihr Vorhaben den richtigen Programmen zu und rechnen die realistische Förderhöhe für Ihr Gebäude durch.
So beantragen Sie richtig — die häufigsten Fehler
Fehler 1: Den Vertrag zu früh unterschreiben. Der mit Abstand teuerste Fehler. Der Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt werden — maßgeblich ist der Vertragsabschluss, nicht der physische Baubeginn. Seit dem 01.01.2024 darf bei der Antragstellung bereits ein Vertrag vorliegen, aber nur ein bedingter: ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage. Wer einen Vertrag ohne diese Bedingung abschließt, hat den „schädlichen Vorhabenbeginn" ausgelöst und verliert in der Regel die Förderung.
Fehler 2: Die falsche Stelle adressieren. Heizungstausch → KfW (Zuschussportal, nicht Hausbank). Hülle/Technik außer Heizung → BAFA. Eine Verwechslung kostet Zeit und im schlimmsten Fall die Frist.
Fehler 3: Den Energieeffizienz-Experten zu spät einbinden. Für die BAFA-Einzelmaßnahmen ist die Bestätigung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten regelmäßig Fördervoraussetzung — und auch beim iSFP ist seine Einbindung der Schlüssel zum Bonus und zum verdoppelten Kostenrahmen. Er gehört an den Anfang des Vorhabens, nicht ans Ende.
Fehler 4: Die Fachunternehmererklärung vergessen. Für die Auszahlung brauchen Sie nach der Umsetzung den Nachweis des ausführenden Fachunternehmens, dass die Maßnahme den technischen Mindestanforderungen entspricht. Ohne diesen Nachweis keine Auszahlung.
Was 2026 in Bewegung ist
Die Förderlandschaft ist politisch in Bewegung. Im Gespräch ist eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) — diskutiert unter dem Arbeitstitel Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) —, deren Inkrafttreten für 2026 geplant ist, zum jetzigen Stand aber noch nicht beschlossen ist (geplant ≠ geltend). Den Gesetzeskontext und was Hauseigentümer dazu wissen müssen, ordnen wir im Beitrag GEG 2026: Was Hauseigentümer wissen müssen ein.
Für die Förderung selbst gilt nach derzeitigem Stand: Die BEG-Heizungsförderung ist bis 2029 fortgeführt (so die aktuelle Planung). Weil sich Sätze und Bedingungen kurzfristig ändern können, halten wir diesen Beitrag aktuell — prüfen Sie den Stand vor einer Antragstellung immer noch einmal auf bafa.de und kfw.de.
Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?
Wir ordnen Ihre Maßnahmen den richtigen Programmen zu, rechnen die Boni für Ihr Gebäude durch und übernehmen als gelistete Energieeffizienz-Experten die nötigen Bestätigungen.
→ Beratung anfragen · → Was kostet eine Energieberatung? · → Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-/KfW-Richtlinie. Stand: KW 26/2026. Fördersätze, Boni und Kostengrenzen können sich kurzfristig ändern — bitte vor Vertragsabschluss aktuell auf bafa.de und kfw.de prüfen.
