Welche Förderung steht Ihnen zu?
In zwei Minuten sehen Sie, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude und Vorhaben relevant sind.
Energetische Sanierungen, Neubauten und Beratungsleistungen sind in Deutschland breit gefördert — über BAFA und KfW. Das Ingenieurbüro Brinkmann begleitet Sie als BAFA-zugelassener Energieberater von der Beratung bis zur Antragstellung. Hier die wichtigsten Programme im Überblick.
Aktualitätsvorbehalt
Förderkonditionen ändern sich regelmäßig. Alle Angaben auf dieser Seite stehen unter Aktualitätsvorbehalt (Stand: KW 28/2026). Vor Antragstellung auf bafa.de und kfw.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
Energieberatung Wohngebäude (BAFA EBW)
Das BAFA fördert eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Voraussetzung: BAFA-zugelassener Energieberater (EEE-Listung).
- Fördersatz: bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten
- Höchstzuschuss: 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus, 1–2 WE) / 850 € (Mehrfamilienhaus, ≥3 WE)
- Zielgruppe: Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand
- Antragstelle: BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- Voraussetzung: persönliche Vor-Ort-Begehung durch BAFA-zugelassenen Berater
- Wichtig: Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen
IB Brinkmann bietet: Energieberatung Wohngebäude · Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie EBW (siehe Aktualitätsvorbehalt).
iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte auf BEG-Einzelmaßnahmen
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hat, erhält bei allen BAFA-BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) einen Bonus von +5 Prozentpunkten auf den regulären Fördersatz. Der Bonus ist nicht befristet, solange das BEG-EM-Programm in seiner aktuellen Form besteht.
- Grundfördersatz BEG EM: 15 % der förderfähigen Kosten
- Mit iSFP-Bonus: 20 % (+5 Prozentpunkte)
- Gilt für: Dämmung, Fenster, Lüftung, Anlagentechnik (nicht für Heizungstausch — dafür gilt KfW 458)
- Gilt NICHT für KfW-Programme
- Beispiel: 10.000 € Maßnahmenkosten → ohne Sanierungsfahrplan (iSFP) 1.500 €, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) 2.000 € Förderung
IB Brinkmann erstellt den Sanierungsfahrplan (iSFP) nach BAFA-Methodik. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie BEG EM (siehe Aktualitätsvorbehalt).
Energieberatung Nichtwohngebäude (BAFA EBN)
Für Gewerbe, Industrie und Kommunen fördert das BAFA qualifizierte Energieberatungen für Nichtwohngebäude (Programm EBN) mit 50 % der förderfähigen Beratungskosten.
- Fördersatz: 50 % der förderfähigen Beratungskosten
- Max. Zuschuss: 850 € (NGF < 200 m²) · 2.500 € (200–500 m²) · 4.000 € (> 500 m²)
- Zielgruppe: Gewerbe, Industrie, Kommunen, WEG mit NWG-Anteil
- Stand: BAFA-Richtlinie EBN (BAnz AT 23.12.2024 B2, gültig ab 01.01.2025)
- Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen
IB Brinkmann bietet: NWG-Energieberatung · Energieaudit DIN EN 16247. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie EBN (siehe Aktualitätsvorbehalt).
BEG-Einzelmaßnahmen Gebäudehülle & Anlagentechnik (BAFA BEG EM)
Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (Dämmung, Fenster, Lüftung, hydraulischer Abgleich) werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA gefördert. Fördersätze und Boni: siehe iSFP-Bonus oben und die Vergleichstabelle unten.
- Förderfähig: Dämmung Außenwand/Dach/Keller, Fenster/Türen, Lüftungsanlagen, hydraulischer Abgleich
- Nicht über BAFA BEG EM förderfähig: Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) — dafür KfW Programm 458 nutzen
- Zielgruppe: Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand (Kauf vor Baubeginn nicht möglich)
- EEE-Pflicht: Energieeffizienz-Experte als Nachweis erforderlich (IB Brinkmann ist EEE-gelistet)
- Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen
Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie BEG EM (siehe Aktualitätsvorbehalt).
Heizungsförderung (KfW Programm 458)
Wer eine alte Heizungsanlage durch eine neue Wärmepumpe, Biomasse- oder Solarthermieanlage ersetzt, kann über das KfW-Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" einen Zuschuss beantragen — nicht über BAFA.
- Grundförderung: 30 % (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie)
- + Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % (Austausch alter Öl-, Gas-, Kohleheizung oder Nachtspeicherheizung)
- + Einkommensbonus: +30 % (zu versteuerndes Einkommen ≤ 40.000 €/Jahr, Eigennutzer)
- + Effizienzbonus (nur Wärmepumpe): +5 % (WP mit natürl. Kältemittel od. Wärmequelle Erde/Wasser/Abwasser)
- Max. Fördersatz: bis 70 % (= Grundförderung + alle Boni)
- Max. förderfähige Kosten: 30.000 € (1. WE), 15.000 € (2.–6. WE)
- Max. Zuschuss: bis 21.000 € (= 70 % × 30.000 €, 1. WE)
- Biomasse: zusätzlich pauschaler Emissionsminderungszuschlag 2.500 €
Antragstelle: KfW über Ihre Hausbank oder direkt auf kfw.de. Antrag vor Unterzeichnung des Liefer-/Leistungsvertrags stellen. Maßgeblich ist die jeweils gültige KfW-Richtlinie Programm 458 (siehe Aktualitätsvorbehalt).
Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)
Für Neubauten fördert die KfW über das Programm „Klimafreundliches Wohngebäude" (KfW 297/298) mit Tilgungszuschüssen. Die höhere Förderstufe setzt einen QNG-Nachweis voraus.
- Voraussetzung Basisförderung: Effizienzhaus-40-Standard, Treibhausgas-Grenzwert
- Höhere Förderstufe „mit QNG": zusätzlicher Tilgungszuschuss, QNG-Nachweis erforderlich
- QNG-Nachweis: z. B. über BNK- oder DGNB-Zertifizierung
- Antragstelle: KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
- Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen
IB Brinkmann bietet: DGNB-/BNK-Zertifizierung · Ökobilanz (LCA) · Wärmebrückennachweis. Maßgeblich ist die jeweils gültige KfW-Richtlinie (siehe Aktualitätsvorbehalt).
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Das Ingenieurbüro Brinkmann begleitet Sie als BAFA-zugelassener Energieberater durch den Förderdschungel — von der Erstberatung bis zur Antragstellung. Sprechen Sie uns an: Tel. 0441 390 111 0 · info@ib-brinkmann.de
Förder-Vergleichstabellen: BEG, KfW und iSFP-Bonus
Die wichtigsten Fördersätze und Zuschüsse im Überblick — von BEG-Einzelmaßnahmen über die KfW-Neubauförderung bis zum konkreten iSFP-Bonus-Beispiel. Alle Angaben sind geschätzt; maßgeblich sind die jeweils gültigen BAFA-/KfW-Richtlinien.
BEG-Einzelmaßnahmen (Wohngebäude) — Fördersätze und Boni (BAFA)
Stand: KW 28/2026, geschätzt — Angaben unverbindlich, vor Antragstellung auf bafa.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie.
| Maßnahme | Basis-Fördersatz | + iSFP-Bonus | Max. Fördersatz | Max. förderfähige Kosten | Max. Zuschuss |
|---|---|---|---|---|---|
| Gebäudehülle (Dämmung Dach, Wand, Keller) | 15 % | +5 Prozentpunkte | 20 % | 30.000 €/WE, mit iSFP 60.000 €/WE | 12.000 € |
| Fenster und Außentüren | 15 % | +5 Prozentpunkte | 20 % | 30.000 €/WE, mit iSFP 60.000 €/WE | 12.000 € |
| Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz) | 15 % | +5 Prozentpunkte | 20 % | 30.000 €/WE, mit iSFP 60.000 €/WE | 12.000 € |
| Anlagentechnik (Lüftungsanlage, Hydraul. Abgleich, Heizungsoptimierung) | 15 % | +5 Prozentpunkte | 20 % | 30.000 €/WE, mit iSFP 60.000 €/WE | 12.000 € |
| Energieberatung Wohngebäude (BAFA-EBW) | 50 % | — | 50 % | Beratungshonorar | max. 650 € (1–2 WE) / 850 € (ab 3 WE) |
WE = Wohneinheit. Quelle: BAFA-Richtlinie BEG EM, Stand 1. März 2025.
Heizungstausch Wohngebäude — Wärmeerzeuger (KfW-Programm 458)
Stand: KW 28/2026 — gültig ab 21.07.2026, geschätzt — vor Antragstellung auf kfw.de prüfen. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen KfW-Richtlinie Programm 458; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
| Wärmeerzeuger | Boni-Komponenten | Max. Fördersatz | Max. förderfähige Kosten | Max. Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie u. a. | 30 % Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus +16 Pp (Degression ab 01.02.2027 halbjährlich −4 Pp) + Einkommensbonus gestaffelt: +40 Pp (≤ 30.000 €) / +30 Pp (≤ 40.000 €) / +10 Pp (≤ 50.000 €) | max. 80 % | 28.000 € (1. WE; Degression ab 01.02.2027 halbjährlich −750 €), 15.000 € (2.–6. WE je), 8.000 € (ab 7. WE je) | bis 22.400 € (1. WE) |
- iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch. Der Heizungstausch läuft für Wohngebäude über die KfW (Programm 458), nicht über die BAFA BEG EM.
- Effizienzbonus (+5 Pp) und Emissionsminderungszuschlag für Biomasse (2.500 €) entfallen ab 21.07.2026.
- Einkommensbonus gestaffelt: +40 Pp (Haushaltseinkommen ≤ 30.000 €), +30 Pp (≤ 40.000 €), +10 Pp (≤ 50.000 €). Kombinierbar mit dem Klimageschwindigkeitsbonus.
- Förderantrag vor Abschluss des Liefer-/Leistungsvertrags stellen — über Ihre Hausbank oder einen KfW-Finanzierungspartner.
WE = Wohneinheit. Pp = Prozentpunkte. Stand: KW 29/2026 — gültig ab 21.07.2026. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Programmbedingungen (Programm 458).
Kredit-Höchstbeträge „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (KFN, KfW 297/298)
Stand: KW 28/2026, geschätzt — Angaben unverbindlich, vor Antragstellung auf kfw.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige KfW-Richtlinie.
| Förderstufe | Max. Kreditbetrag je Wohneinheit |
|---|---|
| Klimafreundliches Wohngebäude (ohne QNG) | 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG | 150.000 € |
- Programm 297 – private Selbstnutzung. Programm 298 – alle übrigen Antragstellenden (Vermietung, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften). Höchstbeträge in beiden Programmen identisch.
- Basisstufe: Effizienzhaus-40-Standard + Treibhausgas-Grenzwert im Lebenszyklus. Höhere Stufe (150.000 €) setzt zusätzlich das QNG-Siegel voraus.
- Seit Dez. 2025 zusätzlich Effizienzhaus-55-Stufe förderfähig; wirkt auf Konditionen, nicht auf den Kredit-Höchstbetrag (100.000 €).
Stand: 19.06.2026. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Programmbedingungen (297/298). Den Förderantrag stellen Sie vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags.
iSFP-Bonus-Beispiel (Außenwanddämmung)
Stand: KW 28/2026, geschätzt — vor Antragstellung auf bafa.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie.
| Szenario | Fördersatz | Förderfähige Kosten | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Ohne iSFP | 15 % | 40.000 € | 6.000 € |
| Mit iSFP (+5 Prozentpunkte) | 20 % | 40.000 € | 8.000 € |
Quelle: BAFA-Richtlinie BEG EM.
Unsere förderfähigen Leistungen
Energieberatung Wohngebäude
BAFA EBW: bis zu 50 % Förderung der Beratungskosten; iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte auf BEG-Einzelmaßnahmen
Mehr erfahren →Energieberatung Nichtwohngebäude
BAFA EBN: 50 % Förderung, Staffel 850–4.000 € je nach NGF
Mehr erfahren →Wärmepumpen-Optimierung
BEG EM (BAFA): hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, 15–20 %
Mehr erfahren →Energieberatung mit Büro auf Norderney
Förderberatung direkt auf der Insel — kein Anreisezuschlag, eigenes Büro in der Tannenstraße 8.
Mehr erfahren →Stand: KW 28/2026
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