Was wir für Sie tun

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude (NWG) liefert Gewerbebetrieben, Kommunen und Eigentümern von Gewerbe- und Verwaltungsgebäuden eine belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen. Als BAFA-zugelassene Energieberater begleiten wir Sie von der Datenaufnahme bis zum Sanierungsfahrplan.
Was ist ein Nichtwohngebäude (NWG)?
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend nicht dem Wohnen dienen — zum Beispiel Bürogebäude, Produktionshallen, Schulen oder Verwaltungsgebäude.
Wer braucht eine NWG-Energieberatung?
Die geförderte NWG-Energieberatung (EBN) richtet sich an:
- Unternehmen aller Branchen und Größen (Gewerbe, Industrie, Handel)
- Kommunen und kommunale Einrichtungen (Schulen, Rathäuser, Sporthallen)
- Freie Berufe und Dienstleistungsunternehmen
- Eigentümer und Verwalter von Nichtwohngebäuden
Die Abgrenzung zu den Effizienzpflichten nach EnEfG (seit Nov. 2023) prüfen wir für Ihr Unternehmen. Zur Abgrenzung gegenüber dem verpflichtenden Energieaudit: siehe Häufige Fragen unten.
Was wir analysieren
- Energetische Bewertung nach DIN V 18599 (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Beleuchtung, Lüftung)
- Lastganganalyse und Energieverbrauchsstruktur
- Identifikation von Einsparpotentialen
- Sanierungsfahrplan mit priorisierten Maßnahmen
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Förderung der NWG-Beratung (EBN)
Die BAFA fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) mit einem Zuschuss zur Beratungsleistung. Antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen, Kommunen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Aktuelle Fördersätze und Höchstbeträge auf bafa.de prüfen. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
Wir beraten Sie regional in der Nordwestregion und bundesweit.
Ablauf

Häufige Fragen
- Was unterscheidet Energieberatung und Energieaudit?
- Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist für große Unternehmen (Nicht-KMU) alle vier Jahre Pflicht (§ 8 EDL-G). Die BAFA-geförderte NWG-Energieberatung ist freiwillig und liefert einen Sanierungsfahrplan. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
- Können Kommunen die Beratung fördern lassen?
- Ja, Kommunen gehören zum Antragstellerkreis der EBN-Förderung. Die genauen Konditionen prüfen wir für Ihre Liegenschaft. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
- Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
- Vor Abschluss des Beratungsvertrags. Vorhabenbeginn ist der Vertragsabschluss — nicht der Beratungsbeginn. Schließen Sie keinen Vertrag ab, bevor der Antrag gestellt ist.
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