Blueprint-Vektorgrafik: stilisiertes Nichtwohngebäude (zweigeschossiger Gewerbebau) links, von dem ein Verbindungsknoten rechts zu vier Icon-Kreisen führt — Lupe (Bestandsaufnahme/Audit), Balkendiagramm (Energiekennzahlen), Dokument mit Häkchen (Beratungsbericht/Sanierungskonzept) und ein Modul-Symbol. Sinnbild für den Ablauf der EBN-Energieberatung.
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BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN): So fördert der Bund 2026 Gewerbe, Kommunen und Vereine

EBN 2026: Bis zu 50 % Zuschuss auf die Energieberatung für Nichtwohngebäude. Module, Höchstbeträge und Ablauf für Gewerbe, Kommunen und Vereine. Stand 09/2026.

Von Jan Brinkmann, Dipl.-Ing., veröffentlicht am

Auf einen Blick: Wer ein gewerbliches, kommunales oder gemeinnützig genutztes Gebäude besitzt, kann sich die qualifizierte Energieberatung vom Bund fördern lassen – über die „Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN). Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, je nach Modul und Gebäudegröße bis zu 4.000 Euro (energetisches Sanierungskonzept) beziehungsweise 5.000 Euro (Contracting-Orientierung). Wichtig: Der Förderantrag muss vor Abschluss des Beratervertrags beim BAFA gestellt werden.

Während die Förderung für private Eigenheime über die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude läuft, gibt es für alle anderen Gebäude ein eigenes Programm. Dieser Beitrag erklärt, worum es bei der EBN geht, welche drei Module es gibt, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und wie der Weg zur geförderten Beratung in der Praxis aussieht.

Was ist ein Nichtwohngebäude – und warum ein eigenes Förderprogramm?

Ein Nichtwohngebäude ist – vereinfacht – jedes Gebäude, das nicht überwiegend dem Wohnen dient: Bürogebäude, Werkstätten und Produktionshallen, Handel und Gastronomie, Schulen, Kindergärten, Rathäuser, Sporthallen, Vereinsheime oder Gemeindezentren. Diese Gebäude haben oft eine komplexe Technik (Lüftung, Prozesswärme, große Heizanlagen) und einen anderen Nutzungsrhythmus als ein Wohnhaus. Deshalb setzt der Bund hier auf ein eigenes Programm mit eigenen Bewertungsmethoden.

Träger des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Grundlage ist die Richtlinie „Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)" in der Fassung vom 13. Dezember 2024.

Wer ist antragsberechtigt?

Anträge stellen können insbesondere:

  • Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände (Städte, Gemeinden, Landkreise),

  • gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften (z. B. Vereine, Stiftungen, Kirchengemeinden),

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz,

  • größere Unternehmen (Nicht-KMU) mit einem Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh pro Jahr.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Gebäude, Anlagen oder Systeme. Die eigentliche Beratung führt ein beim BAFA gelisteter, qualifizierter Energieberater durch.

Die drei Module der EBN-Förderung

Die EBN gliedert sich in drei Bausteine. In allen Modulen beträgt die Förderquote einheitlich 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars – die Höchstbeträge unterscheiden sich.

Modul 1 – Energieaudit nach DIN EN 16247

Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist die systematische Bestandsaufnahme: Es dokumentiert das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, einer Anlage oder eines Betriebsablaufs und zeigt wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten auf. Der Zuschuss ist nach den jährlichen Energiekosten gestaffelt:

  • bis 10.000 Euro Energiekosten (netto/Jahr): max. 600 Euro,

  • über 10.000 Euro Energiekosten (netto/Jahr): max. 3.000 Euro.

Modul 2 – Energieberatung nach DIN V 18599 (Sanierungskonzept & Neubauberatung)

Modul 2 ist der Kern für die meisten Sanierungsvorhaben. Gefördert wird ein energetisches Sanierungskonzept – entweder als schrittweiser Sanierungsfahrplan oder als Konzept für eine Komplettsanierung auf einen Effizienzhaus-Standard der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – sowie die Neubauberatung für Nichtwohngebäude. Der Höchstbetrag richtet sich nach der Nettogrundfläche (NGF):

  • unter 200 m² NGF: max. 850 Euro,

  • 200 bis 500 m² NGF: max. 2.500 Euro,

  • über 500 m² NGF: max. 4.000 Euro.

Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung

Modul 3 prüft, ob sich ein Gebäude oder ein Gebäudepool für ein Energiespar-Contracting mit vertraglicher Einspargarantie eignet, und bereitet die Umsetzung vor. Der Zuschuss ist nach den jährlichen Energiekosten gestaffelt:

  • bis 300.000 Euro Energiekosten (netto/Jahr): max. 3.500 Euro,

  • über 300.000 Euro Energiekosten (netto/Jahr): max. 5.000 Euro.

Hinweis: Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie. Fördersätze Stand September 2026.

Der Ablauf: In sechs Schritten zur geförderten Beratung

  1. Erstkontakt & Modulwahl. Wir klären gemeinsam, welches Modul zu Ihrem Ziel passt – Bestandsaufnahme (Modul 1), Sanierungskonzept (Modul 2) oder Contracting-Prüfung (Modul 3).

  2. Antrag beim BAFA. Der Förderantrag wird über das BAFA-Portal gestellt – vor Abschluss des Beratervertrags. Der Vertragsabschluss gilt als Vorhabenbeginn; wer den Vertrag vorher unterschreibt, verliert die Förderung.

  3. Zuwendungsbescheid abwarten. Erst nach dem Bescheid bzw. der Registrierung darf die Beratung beauftragt werden.

  4. Beratung & Datenaufnahme. Wir nehmen Gebäude und Technik auf, rechnen nach der jeweiligen Methode (DIN EN 16247 bzw. DIN V 18599) und entwickeln die Empfehlungen.

  5. Beratungsbericht. Sie erhalten einen nachvollziehbaren Bericht mit Maßnahmen, Einsparpotenzialen und – bei Modul 2 – konkreten BEG-Zielstandards.

  6. Verwendungsnachweis & Auszahlung. Nach Einreichung der Unterlagen zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

Was bringt die EBN-Beratung konkret?

  • Planungssicherheit: Sie wissen vor der Investition, welche Maßnahmen sich energetisch und wirtschaftlich lohnen.

  • Türöffner für weitere Förderung: Ein Sanierungskonzept aus Modul 2 ist die Grundlage, um anschließend investive Zuschüsse und Kredite aus der BEG 2026 zu heben.

  • Pflichten im Blick: Gerade für Unternehmen greifen zunehmend gesetzliche Vorgaben – etwa die Pflichten aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Eine strukturierte Beratung schafft hier Ordnung.

Unser Angebot für die Region Nordwest

Als Ingenieurbüro mit Schwerpunkt Energieberatung begleiten wir Gewerbebetriebe, Kommunen und Vereine von der Modulwahl über den Förderantrag bis zum fertigen Beratungsbericht. Details zu Leistungsumfang und Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur Energieberatung für Nichtwohngebäude.

Sie planen eine Sanierung, einen Neubau oder wollen Ihre Energiekosten senken? Fragen Sie eine EBN-Beratung für Ihr Nichtwohngebäude an – wir prüfen mit Ihnen die passende Förderung.

Rechtlicher Hinweis / Aktualität

Dieser Beitrag gibt den Förder- und Rechtsstand vom September 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Förder- oder Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie „Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)". Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung; prüfen Sie Fördersätze und Höchstbeträge vor der Antragstellung auf bafa.de.

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