Prozessgrafik: Vier Schritte der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude — von der Energieberatung vor Ort über den individuellen Sanierungsfahrplan und geordnete Maßnahmen bis zum Förderantrag bei BEG/BAFA.
Energieberatung

BAFA-Energieberatung für Wohngebäude 2026: Was die Förderung heute wirklich abdeckt

Geförderte Energieberatung für Wohngebäude 2026: 50 % BAFA-Zuschuss, der Ablauf Schritt für Schritt und wie der iSFP den 5-Prozentpunkte-Bonus für spätere BEG-Maßnahmen öffnet.

Von Jan Brinkmann, Dipl.-Ing., veröffentlicht am

Wer sein Haus sanieren will, steht am Anfang vor derselben Frage: Wo fange ich an, damit jeder Euro und jede Fördermöglichkeit sitzt? Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) liefert genau diese Grundlage — und der Staat übernimmt die Hälfte der Kosten. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was die Förderung 2026 abdeckt, wie die Beratung abläuft und warum der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bares Geld für spätere Maßnahmen wert ist.

Das Wichtigste vorab: Die BAFA fördert die Energieberatung mit 50 % des Beraterhonorars, gedeckelt auf 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € ab drei Wohneinheiten. Für viele Eigentümer bedeutet das: eine vollwertige Vor-Ort-Beratung inklusive Sanierungsfahrplan zum halben Preis.

Was ist die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (EBW)?

Die EBW ist eine staatlich geförderte, unabhängige Energieberatung durch eine zugelassene Fachperson — bei uns durch das Ingenieurbüro selbst. Ein Energieberater nimmt Ihr Gebäude vor Ort auf: Dach, Wände, Fenster, Keller und Heizung. Aus dieser Aufnahme entsteht eine belastbare Einschätzung, wo Ihr Haus energetisch steht und welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.

Das Ergebnis ist kein Verkaufsgespräch für ein bestimmtes Produkt, sondern eine neutrale Entscheidungsgrundlage. Genau deshalb ist die Beratung förderfähig: Der Staat will, dass Eigentümer vor der Sanierung wissen, was sich rechnet — statt teure Einzelmaßnahmen ohne Gesamtbild anzugehen.

Was die Förderung 2026 abdeckt — Sätze und Höchstbeträge

Seit der Richtlinienänderung vom 6. August 2024 gilt bundesweit:

  • Ein- oder Zweifamilienhaus (1–2 Wohneinheiten): 50 % des förderfähigen Honorars, bis 650 €.
  • Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten: 50 % des förderfähigen Honorars, bis 850 €.
  • Zuschlag Erläuterung in der Eigentümerversammlung (WEG): einmalig bis 250 €.

Für private Eigentümer wird der Zuschuss vom Bruttohonorar berechnet — also inklusive Mehrwertsteuer. Ein Rechenbeispiel: Kostet die Beratung 1.300 € brutto, übernimmt die BAFA 650 €, Ihr Eigenanteil liegt bei 650 €. Liegt das Honorar höher, bleibt der Zuschuss beim Deckel von 650 € (bzw. 850 €), und der Eigenanteil steigt entsprechend.

Vorsicht bei alten Zahlen im Netz: Viele Portale nennen noch 80 % Förderung und Höchstbeträge von 1.300 € bzw. 1.700 €. Diese Werte sind überholt. Maßgeblich sind ausschließlich die oben genannten aktuellen Sätze.

Einen Gesamtüberblick über die für Ihr Vorhaben relevanten Programme finden Sie auf unserer Förderübersicht.

So läuft die Energieberatung ab — Schritt für Schritt

  1. Erstkontakt und Antrag. Wir klären, ob Ihr Gebäude förderfähig ist, und stellen den BAFA-Antrag für Sie. Der Antrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt werden — das übernehmen wir als Ihr Berater.
  2. Vor-Ort-Termin. Aufnahme der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, Sichtung vorhandener Unterlagen, Gespräch über Ihre Ziele und Ihr Budget.
  3. Auswertung. Wir berechnen den energetischen Ist-Zustand und die Einsparpotenziale der einzelnen Maßnahmen.
  4. Sanierungsfahrplan (iSFP). Sie erhalten einen individuellen, verständlich aufbereiteten Fahrplan: welche Maßnahme wann, mit welchem Effekt und welcher Förderung.
  5. Besprechung. Wir gehen den Fahrplan mit Ihnen durch und beantworten Ihre Fragen — bei WEG auch in der Eigentümerversammlung.

Wie ein solcher Sanierungsfahrplan im Detail aufgebaut ist, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Ablauf des individuellen Sanierungsfahrplans.

Der iSFP als Türöffner: der 5-Prozentpunkte-Bonus

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist mehr als ein Beratungsdokument — er ist ein Förderhebel. Setzen Sie später Einzelmaßnahmen aus dem Fahrplan um (etwa Dämmung oder neue Fenster über die BEG-Einzelmaßnahmen), erhalten Sie einen iSFP-Bonus von +5 Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz.

Seit der BEG-Reform zum 21.07.2026 gilt dabei eine wichtige Schwelle: Den iSFP-Bonus gibt es nur ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € und nur auf den darüber liegenden Betrag. Kleinere Maßnahmenpakete unterhalb dieser Schwelle erhalten den Bonus nicht. Wie Sie den Bonus über mehrere Schritte hinweg optimal nutzen, erklären wir im Beitrag BEG-Einzelmaßnahmen 2026: iSFP-Bonus clever stapeln.

Der Effekt ist konkret: Über die Laufzeit einer schrittweisen Sanierung können die zusätzlichen Prozentpunkte ein Vielfaches der Beratungskosten wieder einspielen. Der iSFP zahlt sich damit doppelt aus — als Orientierung und als Fördervorteil.

Für wen gilt die Förderung — und für wen nicht

  • Nur Wohngebäude im Bundesgebiet.
  • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 Jahre zurückliegen.
  • Beheizte Nichtwohngebäude sind nur förderfähig, wenn eine Umwidmung zu Wohnzwecken geplant ist; für reguläre Gewerbe- und Industriegebäude gibt es das separate Programm EBN.

Ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen erfüllt, klären wir im Erstgespräch — unverbindlich.

Was Sie zur Antragstellung wissen müssen

Der wichtigste Punkt: Der Förderantrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt werden. Maßgeblich ist der Vertragsabschluss, nicht der Termin vor Ort. In der Praxis übernimmt das Ingenieurbüro als Ihr Berater die Antragstellung — Sie müssen sich um die Formalitäten nicht kümmern.

Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie (EBW, Fassung vom 06.08.2024). Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach dieser Richtlinie. (Stand: 17.08.2026 — Fördersätze vor Beauftragung tagesaktuell prüfen.)

Als Ingenieurbüro aus Hatten beraten wir Eigentümer in der gesamten Region — von Oldenburg bis auf die Inseln. Eine Übersicht über unsere Leistung finden Sie auf der Seite Energieberatung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet die Energieberatung nach Abzug der Förderung?

Die BAFA übernimmt 50 % des Beraterhonorars, maximal 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten). Bei einem Bruttohonorar von 1.300 € zahlen Sie also rund die Hälfte selbst. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Stand: 17.08.2026.)

Brauche ich für den iSFP-Bonus zwingend einen Sanierungsfahrplan?

Ja. Der Bonus von +5 Prozentpunkten wird nur gewährt, wenn die Einzelmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist — und seit 21.07.2026 nur ab 30.000 € förderfähigem Mindestinvestitionsvolumen. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-/BEG-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Stand: 17.08.2026.)

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Abschluss des Beratungsvertrags. Das übernehmen wir als Ihr Berater für Sie. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Stand: 17.08.2026.)

Ist mein Haus alt genug?

Der Bauantrag muss mindestens 10 Jahre zurückliegen. Neubauten und sehr junge Gebäude sind über die EBW nicht förderfähig. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Stand: 17.08.2026.)

Ihre geförderte Energieberatung anfragen

Sie möchten wissen, wo Ihre Sanierung anfangen sollte? Fragen Sie Ihre geförderte Energieberatung an.

Stand: 17. August 2026. Fördersätze nach BAFA (EBW-Richtlinie, Fassung 06.08.2024) und energiewechsel.de (BEG-Reform ab 21.07.2026); vor Beauftragung tagesaktuell auf bafa.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.

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