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iSFP-Förderrechner: Was kostet Ihr Sanierungsfahrplan wirklich?

Schätzen Sie in wenigen Klicks Ihre iSFP-Kosten nach Abzug der BAFA-Förderung. Kostenlos, ohne Anmeldung — die Berechnung läuft direkt in Ihrem Browser.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Haus energetisch auf Kurs bringen – und was jede Maßnahme kostet. Die häufigste Frage vorab lautet aber: Was zahle ich am Ende selbst? Mit unserem iSFP-Förderrechner erhalten Sie in wenigen Minuten eine unverbindliche Schätzung Ihrer Kosten nach Abzug der Förderung.

Der zentrale Hebel ist die BAFA-Förderung „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW): Der Staat übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars – bis zu 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bis zu 850 Euro ab drei Wohneinheiten. So sinkt Ihr Eigenanteil für den Sanierungsfahrplan spürbar.

Erstellt wird Ihr Fahrplan von Jan Brinkmann – Dipl.-Ing., dena-zugelassener Energieeffizienz-Experte (GIH), DGNB- und BiRN-Auditor sowie BAFA-Sachverständiger – aus Hatten bei Oldenburg, für die Region Oldenburg, Ostfriesland und die Inseln.

Das Ergebnis des Rechners ist eine unverbindliche Schätzung und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie.

Schätzen Sie in drei Schritten Ihr Netto-Honorar nach BAFA-Zuschuss und Ihre mögliche BEG-Investitionsförderung. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser — es werden keine Daten übertragen.

1. Gebäudetyp
2. Leistung wählen Mindestens eine Leistung auswählen.

Bitte Gebäudetyp und mindestens eine Leistung wählen, um Ihre Schätzung zu sehen.

So funktioniert die Förderung

Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars – maximal 650 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 Euro (ab drei Wohneinheiten). Setzen Sie anschließend Maßnahmen um, kann der individuelle Sanierungsfahrplan zusätzlich den iSFP-Bonus in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auslösen. Wichtig: Seit der BAFA-Reform vom 21. Juli 2026 wird der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) nur noch ab 30.000 Euro förderfähigem Mindestinvest und nur auf den darüber liegenden Betrag gewährt.

Warum den Fahrplan mit uns erstellen?

Ihren Fahrplan erstellt ein erfahrenes, herstellerunabhängiges Ingenieurbüro – technisch fundiert und in der Energie-Effizienz-Experten-Liste (dena) gelistet. Den Förderantrag müssen Sie vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen; wir begleiten Sie dabei. Mehr dazu im Ratgeber individueller Sanierungsfahrplan und auf unserer Seite Energieberatung.

Jetzt unverbindlich anfragen

Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie. Stand: KW 39/2026.