Wärmeschutznachweis nach GEG — für Bauantrag und Förderung
Pflichtnachweis für Ihre Baugenehmigung: Wir weisen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an die Gebäudehülle und den Primärenergiebedarf nach — mit U-Wert-Berechnung, sommerlichem Wärmeschutz und Wärmebrücken-Schnittstelle.
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Was ist der Wärmeschutznachweis (GEG-Nachweis)?
Der Wärmeschutznachweis — auch GEG-Nachweis genannt — belegt rechnerisch, dass Ihr Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an den baulichen Wärmeschutz und den Jahres-Primärenergiebedarf erfüllt. Er ist fester Bestandteil der Bauvorlagen und wird für die Baugenehmigung benötigt.
Grundlage sind die U-Werte der Bauteile, der Transmissionswärmeverlust der Hülle und die Anlagentechnik. Der Nachweis verzahnt sich mit dem Wärmebrückennachweis und lässt sich auf Wunsch durch eine Blower-Door-Messung zur Luftdichtheit ergänzen.
Wann brauchen Sie ihn?
- Neubau: für jedes genehmigungspflichtige Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Anbau & Erweiterung: wenn neue beheizte Flächen entstehen.
- Wesentliche Änderung: bei umfangreichen Eingriffen in die Gebäudehülle, etwa im Zuge einer energetischen Sanierung mit GEG-Pflichten.
Der Nachweis gehört zu den Bauvorlagen und wird mit dem Bauantrag bei der Behörde eingereicht.
Was wir für Sie liefern
- GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) für Neubau, Anbau und wesentliche Änderung
- U-Wert-Berechnung für alle Bauteile der Gebäudehülle
- Berechnung von Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust
- Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
- Schnittstelle zum Wärmebrückennachweis (detaillierter oder pauschaler Ansatz)
- Begleitung durch alle Planungsphasen — vom Vorentwurf bis zur Einreichung
- Abstimmung mit Architekten und ausführenden Unternehmen
- Geprüfter und unterschriftsfertiger Nachweis für die Baubehörde
Abgrenzung: Nachweis, Ausweis oder Wärmebrücken?
Diese drei Begriffe werden oft verwechselt — gebraucht werden sie für unterschiedliche Zwecke.
Preis & Ablauf
Der Preis richtet sich nach Gebäudetyp, Komplexität und Planungsstand. Senden Sie uns Ihre Bauunterlagen (Grundrisse, Schnitte, geplante Bauteilaufbauten) — Sie erhalten ein konkretes, unverbindliches Angebot für den Nachweis.
Preis auf Anfrage
Fachlicher Hinweis: Maßgeblich ist das GEG in der jeweils gültigen Fassung. Stand: September 2026
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