Neubau & Planung

Wärmeschutznachweis nach GEG — für Bauantrag und Förderung

Pflichtnachweis für Ihre Baugenehmigung: Wir weisen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an die Gebäudehülle und den Primärenergiebedarf nach — mit U-Wert-Berechnung, sommerlichem Wärmeschutz und Wärmebrücken-Schnittstelle.

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Fachinfografik zur Gebäudehülle mit Wärmedämmkonzept und Wärmedurchgang.
Gebäudehülle — Dämmkonzept und Wärmedurchgang

Was ist der Wärmeschutznachweis (GEG-Nachweis)?

Der Wärmeschutznachweis — auch GEG-Nachweis genannt — belegt rechnerisch, dass Ihr Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an den baulichen Wärmeschutz und den Jahres-Primärenergiebedarf erfüllt. Er ist fester Bestandteil der Bauvorlagen und wird für die Baugenehmigung benötigt.

Grundlage sind die U-Werte der Bauteile, der Transmissionswärmeverlust der Hülle und die Anlagentechnik. Der Nachweis verzahnt sich mit dem Wärmebrückennachweis und lässt sich auf Wunsch durch eine Blower-Door-Messung zur Luftdichtheit ergänzen.

Wann brauchen Sie ihn?

  • Neubau: für jedes genehmigungspflichtige Wohn- und Nichtwohngebäude.
  • Anbau & Erweiterung: wenn neue beheizte Flächen entstehen.
  • Wesentliche Änderung: bei umfangreichen Eingriffen in die Gebäudehülle, etwa im Zuge einer energetischen Sanierung mit GEG-Pflichten.

Der Nachweis gehört zu den Bauvorlagen und wird mit dem Bauantrag bei der Behörde eingereicht.

Was wir für Sie liefern

  • GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) für Neubau, Anbau und wesentliche Änderung
  • U-Wert-Berechnung für alle Bauteile der Gebäudehülle
  • Berechnung von Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust
  • Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Schnittstelle zum Wärmebrückennachweis (detaillierter oder pauschaler Ansatz)
  • Begleitung durch alle Planungsphasen — vom Vorentwurf bis zur Einreichung
  • Abstimmung mit Architekten und ausführenden Unternehmen
  • Geprüfter und unterschriftsfertiger Nachweis für die Baubehörde

Abgrenzung: Nachweis, Ausweis oder Wärmebrücken?

Diese drei Begriffe werden oft verwechselt — gebraucht werden sie für unterschiedliche Zwecke.

WärmeschutznachweisRechnerischer Nachweis, dass Ihr Vorhaben die GEG-Anforderungen an Gebäudehülle und Primärenergiebedarf erfüllt — Teil der Bauvorlagen.
EnergieausweisDokument, das die energetische Qualität eines fertigen Gebäudes für Verkauf oder Vermietung ausweist — kein Bauantrags-Nachweis.Zur Leistung →
WärmebrückennachweisDetaillierter Nachweis der Wärmebrücken; senkt den pauschalen Zuschlag und verbessert die Bilanz des Wärmeschutznachweises.Zur Leistung →

Preis & Ablauf

Der Preis richtet sich nach Gebäudetyp, Komplexität und Planungsstand. Senden Sie uns Ihre Bauunterlagen (Grundrisse, Schnitte, geplante Bauteilaufbauten) — Sie erhalten ein konkretes, unverbindliches Angebot für den Nachweis.

Preis auf Anfrage

Fachlicher Hinweis: Maßgeblich ist das GEG in der jeweils gültigen Fassung. Stand: September 2026

Nächster Schritt

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Oder rufen Sie an: 0441 390 111 0