Was Sie bekommen
- Gesetzeskonformer Energieausweis nach GEG — gültig 10 Jahre, rechtssicher für Verkauf und Vermietung.
- Klare Empfehlung, welcher Ausweis für Ihr Gebäude der richtige ist (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) — bevor Sie zahlen.
- Erfassung und Prüfung Ihrer Unterlagen durch einen qualifizierten Aussteller — kein anonymes Online-Formular.
- Auf Wunsch: erste Einordnung, wo Ihr Gebäude energetisch steht und welche Schritte sich lohnen.
Was wir für Sie tun

Effizienzklassen A–G.
Das Ingenieurbüro Brinkmann stellt Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude in Oldenburg, Bremen und auf Norderney aus — ausgestellt von einem BAFA-zugelassenen Energieberater. Wann der Ausweis Pflicht ist und welcher Typ zulässig ist, steht in den Häufigen Fragen unten.
Bedarf oder Verbrauch?
Beide Ausweisarten sind rechtlich gleichwertig, unterscheiden sich aber in Aussagekraft und Preis. Wir sagen Ihnen vorab, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig und der günstigere ist — bevor Sie beauftragen.
Unser Leistungsumfang
- Bedarfsausweis nach GEG (Wohngebäude und NWG)
- Verbrauchsausweis nach GEG (Wohngebäude)
- Vor-Ort-Begehung und Datendokumentation
- Ausstellung innerhalb von 10 Werktagen nach Datenaufnahme
- Energieausweis für Ferienwohnungen und Ferienimmobilien
Weiterführend: Sanierungsfahrplan.
Wir beraten Sie vor Ort in Oldenburg, Bremen, Bremerhaven und der Nordwestregion.
Auch für Ferienwohnungen gilt die Ausweispflicht bei Vermietung und Verkauf (§ 87 GEG). IB Brinkmann stellt Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Küsten- und Inselgebäude aus.
Energieberater auf Norderney →Ablauf

Häufige Fragen
- Wann brauche ich einen Energieausweis?
- Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben beim Verkauf, bei der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes sowie bei Neubauten. Beim Verkauf und bei der Vermietung müssen Sie ihn schon bei der Besichtigung vorzeigen. Wer kein gültiges Dokument vorlegt, riskiert ein Bußgeld bis zu 15.000 € (GEG § 108, Stand 2026).
- Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
- Der Bedarfsausweis basiert auf einer Berechnung nach tatsächlicher Gebäudesubstanz und -technik — er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und aussagekräftiger. Der Verbrauchsausweis basiert auf den gemessenen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre; er ist günstiger, aber vom Nutzerverhalten abhängig. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden und nicht der WärmeschutzV 1977 entsprechen, ist nur der Bedarfsausweis zulässig.
- Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
- 10 Jahre — es sei denn, am Gebäude werden wesentliche energetische Änderungen vorgenommen. Dann ist ein neuer Ausweis erforderlich.
- Welche Gebäude brauchen zwingend einen Bedarfsausweis?
- Neubauten erhalten immer einen Bedarfsausweis. Außerdem ist er für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen vorgeschrieben, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht auf den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurden (§ 80 Abs. 3 GEG). Bei bestehenden Nichtwohngebäuden können Sie frei zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.
- Muss der Energieausweis registriert werden?
- Ja. Jeder Energieausweis wird nach Ausstellung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine Registriernummer. Das übernehmen wir für Sie.
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