Was kostet eine Energieberatung in Vechta?
Das BAFA übernimmt 50 % des Beratungshonorars — bis 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, bis 850 € ab drei Wohneinheiten. Den Eigenanteil nennen wir vorab. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch.)
Lohnt sich die Energieberatung auch für ein Vermietungsobjekt?
Ja. Als Eigentümer können Sie die BAFA-Beratungsförderung nutzen und über einen iSFP zusätzliche Förderung auf spätere Maßnahmen sichern. Wir ordnen die Wirtschaftlichkeit über die Haltedauer ein. (Förderhöhe richtet sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch.)
Kann ich zweischaliges Backstein-Mauerwerk dämmen?
Oft ja — eine Kerndämmung des Zwischenraums ist bei vielen Münsterländer Häusern möglich und vergleichsweise günstig. Ob es an Ihrem Gebäude funktioniert, prüfen wir vor Ort anhand von Wandaufbau und Feuchtesituation.
Soll ich mit der neuen Heizung auf die kommunale Wärmeplanung warten?
Für Vechta muss die kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30.06.2028 vorliegen. Ob ein Wärmenetz für Ihr Grundstück in Frage kommt, fließt in die Reihenfolge Ihrer Maßnahmen ein, deshalb klären wir das vor einer festen Heizungsentscheidung.
Beraten Sie auch im Umland von Vechta?
Ja, etwa in Lohne, Dinklage, Visbek oder Goldenstedt. Entscheidend ist das Gebäude, nicht die Gemeindegrenze.
Was bringt mir der iSFP konkret?
Neben dem Fahrplan für Ihr Haus: bei umfangreicheren BEG-Einzelmaßnahmen ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen 5 Prozentpunkte mehr Förderung — nur auf den 30.000 € übersteigenden Betrag; bei kleineren Maßnahmen bleibt es bei der Grundförderung. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch.)