Was kostet eine Energieberatung in Jever?
Das BAFA übernimmt 50 % des Beratungshonorars — bis 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, bis 850 € ab drei Wohneinheiten. Den Eigenanteil nennen wir vorab. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch.)
Mein Haus steht in der Altstadt unter Denkmalschutz — was ist möglich?
Vieles ist an Auflagen gebunden, aber Innendämmung, Anlagentechnik und Fensterinstandsetzung sind oft möglich. Wir stimmen die Maßnahmen auf das genehmigungsfähige Machbare ab und sagen Ihnen, wo Förderung greift. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch.)
Lohnt die Beratung vor dem Kauf eines Altbaus?
Ja. Vor dem Kauf zeigt die Beratung, welcher Sanierungsaufwand realistisch auf Sie zukommt und wie viel Förderung möglich ist — eine belastbare Grundlage für Ihre Kaufentscheidung.
Soll ich mit der neuen Heizung auf die kommunale Wärmeplanung warten?
Für Jever muss die kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30.06.2028 vorliegen. Ob ein Wärmenetz für Ihr Grundstück in Frage kommt, fließt in die Reihenfolge Ihrer Maßnahmen ein, deshalb klären wir das vor einer festen Heizungsentscheidung.
Beraten Sie auch im Umland von Jever?
Ja, etwa in Schortens, Sande, Wittmund oder im Wangerland. Entscheidend ist das Gebäude, nicht die Gemeindegrenze.
Was bringt mir der iSFP konkret?
Neben dem Fahrplan für Ihr Haus: bei umfangreicheren BEG-Einzelmaßnahmen ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen 5 Prozentpunkte mehr Förderung — nur auf den 30.000 € übersteigenden Betrag; bei kleineren Maßnahmen bleibt es bei der Grundförderung. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch.)