Mehrfamilienhaus-Zeile der frühen 1970er in Delmenhorst — Blueprint-Illustration mit Sanierungsebenen
Energieberatung Region Delmenhorst

Energieberatung in Delmenhorst: bis zu 850 € Zuschuss fürs Mehrfamilienhaus

Ein Delmenhorster Mehrfamilienhaus von 1972 haben wir zum Effizienzhaus 55 begleitet — inklusive Beratung direkt in der Eigentümerversammlung. Ob vermietetes Einfamilienhaus oder WEG: In Delmenhorst hängt eine gute Sanierungsentscheidung oft an Technik und Eigentümerabstimmung zugleich. Beides decken wir ab.

Die BAFA-Förderung Energieberatung Wohngebäude deckt 50 % des Honorars: maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 850 € ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einmalig 250 € zusätzlich, wenn wir die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutern. Der iSFP-Bonus bringt danach bei BEG-Einzelmaßnahmen ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen 5 Prozentpunkte extra — nur auf den übersteigenden Betrag. Stand: August 2026.

Rückmeldung innerhalb von einem Werktag · bannerfrei · direkte Rückmeldung aus dem Ingenieurbüro

dena-zugelassener Energieeffizienz-Experte (GIH)

Ingenieurkammer Niedersachsen · Mitglied Nr. 16766

BiRN-Auditor · Lizenznummer AL187

Für Eigentümer, Vermieter und WEG-nahe Kontexte in Delmenhorst

Typische Themen in Delmenhorst

Sanierungsentscheidungen im vermieteten Bestand

Im Delmenhorster Miet- und Zeilenbau der Nachkriegsjahrzehnte hängt die Wirtschaftlichkeit an Energiekosten, Modernisierungsumlage und Förderung zugleich. Wir stellen diese Größen gegenüber, bevor Sie als Eigentümer oder Vermieter entscheiden. So wird aus einer Bauchentscheidung eine Rechnung mit belegbaren Zahlen.

Technik und Eigentümerkommunikation abstimmen

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften muss die beste technische Lösung auch beschlussfähig sein. Ein von uns begleitetes Mehrfamilienhaus (Baujahr 1972) haben wir zum Effizienzhaus 55 geführt — inklusive Vorstellung der Maßnahmen direkt in der Eigentümerversammlung. Für WEGs bereiten wir den Bericht als Beschlussvorlage auf.

Förderung für WEGs und Vermieter

50 % des Beratungshonorars zahlt das BAFA, maximal 850 € ab drei Wohneinheiten. Für WEGs gibt es einmalig 250 € zusätzlich, wenn wir die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutern. Der iSFP bringt danach bei BEG-Einzelmaßnahmen ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen 5 Prozentpunkte extra — nur auf den 30.000 € übersteigenden Betrag; bei kleineren Maßnahmen bleibt es bei der Grundförderung. Kein Rechtsanspruch; maßgeblich ist die gültige BAFA-Richtlinie (Stand August 2026).

Zwei regionale Belegfälle

Mehrfamilienhaus, Baujahr 1972

Saniert zum Effizienzhaus 55. Die Maßnahmen wurden von uns direkt in der Eigentümerversammlung vorgestellt und beschlossen.

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Einfamilienhaus im Vermietungsbestand

Anderer Gebäudetyp, andere Eigentümersituation — Beratung mit Blick auf Wirtschaftlichkeit im vermieteten Zustand.

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Vom Anruf zum Beschluss

  1. Schritt 1

    Kostenloser Erstanruf, ca. 15 Minuten: Gebäudetyp, Eigentümerstruktur und Ziel klären.

  2. Schritt 2

    Begehung vor Ort, 1–2,5 Stunden je nach Gebäudegröße — beim Mehrfamilienhaus inklusive Heizzentrale und Allgemeinflächen.

  3. Schritt 3

    Bericht mit Prioritäten, Kostenrahmen und Fördersätzen; für WEGs aufbereitet als Beschlussvorlage.

  4. Schritt 4

    Rückmeldung innerhalb von einem Werktag auf jede Anfrage.

Häufige Fragen aus Delmenhorst

Wie läuft die Beratung bei einer Eigentümergemeinschaft ab?

Beauftragung meist über die Verwaltung, Begehung am Objekt, danach Erläuterung in der Versammlung — die das BAFA mit einmalig 250 € zusätzlich bezuschusst.

Rechnet sich eine Sanierung im vermieteten Bestand überhaupt?

Das prüfen wir konkret: Energiekosten, Modernisierungsumlage und Förderung werden gegenübergestellt, bevor Sie entscheiden.

Können Mieter die Beratung beauftragen?

Antragsberechtigt ist in der Regel der Eigentümer. Mieter können den Anstoß geben — wir sprechen dann direkt mit dem Eigentümer oder der Verwaltung.

Was passiert, wenn die WEG die Maßnahmen ablehnt?

Nichts Verpflichtendes. Der Bericht bleibt als Grundlage für spätere Beschlüsse bestehen.

Brauchen wir für die Förderung einen bestimmten Berater?

Ja, einen Energie-Effizienz-Experten der dena-Liste. Diese Voraussetzung erfüllen wir.

Direkter Kontakt

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Teilen Sie uns Gebäudeart und Anlass mit. Wir melden uns mit einer ersten technischen Einordnung zurück.

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