Stand: 4. August 2026. Reform seit 21.07.2026 in Kraft (BAFA-Richtlinie). Angaben vor Umsetzung auf bafa.de prüfen.
Für alle BEG-Förderanträge, die ab dem 21. Juli 2026 bei BAFA und KfW gestellt werden, gelten neue Konditionen. Die wichtigste Änderung für private Eigentümer: Den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gibt es künftig nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro – und nur für den Betrag, der diese Schwelle übersteigt. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt trotzdem lohnend, weil er die förderfähigen Höchstkosten verdoppelt. Wir rechnen es Ihnen unten konkret vor.
Was ist neu ab dem 21. Juli 2026?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet. Ziel ist laut BMWE eine „sozialer, effizienter und fokussierter“ Förderung. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung, Fenster und Außentüren – ändern sich diese Punkte:
- Grundförderung bleibt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Hier ändert sich nichts.
- iSFP-Bonus (5 Prozentpunkte) mit neuer Schwelle: Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt – und ausschließlich auf den Anteil der Kosten, der über 30.000 Euro liegt. Wer weniger investiert, erhält keinen iSFP-Bonus mehr.
- Höchstgrenzen (unverändert, aber jetzt entscheidend): Ohne iSFP sind pro Wohneinheit und Jahr 30.000 Euro förderfähig, mit iSFP 60.000 Euro. (Für die 2.–6. Wohneinheit gelten 15.000 € bzw. 30.000 €, ab der 7. Wohneinheit 8.000 € bzw. 15.000 €.)
Bei der Heizungsförderung wird zusätzlich nachjustiert: Der Klimageschwindigkeitsbonus startet neu bei 16 Prozentpunkten, der Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt, und der einkommensabhängige Bonus wird um einen Familienzuschlag ergänzt. Für diesen Beitrag konzentrieren wir uns auf die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – dort wirkt die iSFP-Änderung am unmittelbarsten. Die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet den Überblick über alle Bausteine.
Der iSFP-Bonus im Detail: Was „nur auf den übersteigenden Betrag“ bedeutet
Bislang wurde der iSFP-Bonus auf die gesamten förderfähigen Kosten gewährt. Künftig zählt nur noch der Teil oberhalb von 30.000 Euro. Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich.
Ausgangslage: Sie dämmen Fassade und Dach Ihres selbst genutzten Einfamilienhauses. Förderfähige Kosten: 45.000 Euro. Ein gültiger iSFP liegt vor (Höchstgrenze steigt damit auf 60.000 Euro – die vollen 45.000 Euro sind förderfähig).
Der iSFP-Bonus fällt in diesem Fall also um 1.500 Euro geringer aus. Das klingt nach einem Nachteil – der zweite Vergleich zeigt aber, warum sich der iSFP trotzdem klar rechnet.
Rechnet sich der iSFP unter der neuen Schwelle überhaupt noch?
Ja – für alle, die mehr als 30.000 Euro pro Wohneinheit investieren. Denn der eigentliche Hebel des iSFP ist nicht der 5-Prozentpunkte-Bonus, sondern die Verdopplung der förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 Euro. Wir bleiben beim Beispiel oben (45.000 € Kosten, neue Konditionen):
Mit iSFP erhalten Sie hier 3.000 Euro mehr Zuschuss – fast ausschließlich, weil ohne iSFP nur 30.000 Euro der 45.000 Euro überhaupt förderfähig wären. Der iSFP bleibt bei größeren Sanierungen damit der finanziell entscheidende Baustein. Was ein Sanierungsfahrplan konkret leistet und wie er abläuft, erklärt unser Ratgeber So läuft ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ab.
Die Ausnahme: Bei kleinen Einzelmaßnahmen unter 30.000 Euro – etwa nur einem Fenstertausch für 20.000 Euro – bringt der iSFP-Bonus künftig keinen zusätzlichen Zuschuss mehr, weil er die 30.000-Euro-Schwelle voraussetzt. Die Grundförderung von 15 Prozent erhalten Sie aber weiterhin.
Unsere Handlungsempfehlung für Eigentümer
- Sie planen mehrere oder größere Maßnahmen (> 30.000 €)? Der iSFP lohnt sich klar – er verdoppelt Ihren Förderrahmen. Lassen Sie den Sanierungsfahrplan erstellen, bevor Sie Aufträge vergeben.
- Sie planen nur eine kleine Einzelmaßnahme (< 30.000 €)? Der iSFP-Bonus bringt hier aktuell keinen Extra-Zuschuss. Sinnvoll ist der iSFP trotzdem als Fahrplan, wenn Sie in den nächsten Jahren weitere Schritte gehen und diese förderoptimiert bündeln wollen.
- Antragsreihenfolge beachten: Der Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt werden. Maßgeblich ist der Vertragsabschluss – nicht der physische Beginn der Arbeiten.
- Übergangsfrist: Wer bis einschließlich 08.07.2026 eine technische Projektbeschreibung (TPB) generiert hat, konnte damit bis zum 20.07.2026 noch nach den bisherigen Konditionen beantragen. Diese Frist ist ausgelaufen.
Ausblick: Was ab 2027 kommt
Für das erste Quartal 2027 sind zwei weitere Boni angekündigt:
- Worst-Performing-Building-Bonus: zusätzliche 5 Prozentpunkte für Dämmmaßnahmen an besonders unsanierten Gebäuden (begrenzt auf drei Anträge, ohne die 30.000-Euro-Mindestinvestition).
- Wärmepumpen-Förderung wird umstrukturiert (vorläufig): Anders als der Name „Wertschöpfungsbonus“ nahelegt, handelt es sich nicht um eine zusätzliche Förderung, sondern um eine Umschichtung. Die Grundförderung für Wärmepumpen soll zum 1. Quartal 2027 von derzeit 30 auf 15 Prozent gesenkt werden. Für Geräte aus EU-Produktion ist ein Bonus von 15 Prozentpunkten vorgesehen. Diese Prozentwerte sind laut BMWE bislang nur Beispielwerte; die beihilferechtliche Genehmigung steht noch aus. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die Details amtlich vorliegen.
Fazit
Die BEG-Reform verschiebt den Nutzen des iSFP: Der 5-Prozentpunkte-Bonus wird für kleine Maßnahmen entwertet, der wahre Vorteil – die Verdopplung der förderfähigen Höchstkosten – bleibt für alle größeren Sanierungen erhalten. Wer mehr als 30.000 Euro pro Wohneinheit investiert, fährt mit iSFP weiterhin deutlich besser. Als Ingenieurbüro erstellen wir Ihren individuellen Sanierungsfahrplan und rechnen Ihre konkrete Förderung vor der Auftragsvergabe durch.
Sie planen eine Sanierung und möchten wissen, wie viel Förderung für Sie drin ist? Vereinbaren Sie ein Erstgespräch zur Energieberatung mit iSFP – wir rechnen Ihre Förderung transparent durch.
Häufige Fragen
Ab wann gelten die neuen BEG-Förderkonditionen?
Für alle Anträge, die ab dem 21. Juli 2026 bei BAFA und KfW gestellt werden. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.)
Wie hoch ist der iSFP-Bonus ab 21.07.2026?
Der iSFP-Bonus beträgt weiterhin 5 Prozentpunkte, wird aber nur ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt – und nur auf den Betrag, der 30.000 Euro übersteigt. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.)
Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) unter den neuen Regeln noch?
Bei Investitionen über 30.000 Euro pro Wohneinheit ja, weil der iSFP die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 Euro anhebt. Bei kleinen Einzelmaßnahmen unter 30.000 Euro entfällt der Bonus-Vorteil. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.)
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags. Maßgeblich ist der Vertragsabschluss, nicht der Beginn der Bauarbeiten. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.)
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Autor
Jan Brinkmann — Dipl.-Ing., dena-zugelassener Energieeffizienz-Experte (GIH), DGNB- und BiRN-Auditor, BAFA-Sachverständiger. Ingenieurbüro Brinkmann, Hatten & Norderney.
Quellen
- BAFA: „Für Anträge ab 21.07.2026“ – bafa.de (amtlich).
- BAFA-Kurzmeldung 09.07.2026: „BEG – Anpassungen zum 21. Juli 2026“.
- BMWE/energiewechsel.de: „Sozialer, effizienter und fokussierter: Anträge für neue Gebäudeförderung ab 21. Juli möglich“ (09.07.2026).
- Ergänzend (Plausibilisierung Einzelmaßnahmen-Werte): iwpro.de, co2online.de (Stand Juli 2026).
