Verfahren A und B – der Unterschied in einem Satz
Beide Verfahren sorgen dafür, dass jeder Heizkörper genau die richtige Wassermenge bekommt. Der Unterschied liegt in der Genauigkeit der Berechnungsgrundlage:
- ✓Verfahren A arbeitet mit Schätz- und Erfahrungswerten. Es ist ein zulässiges Näherungsverfahren für kleinere Anlagen.
- ✓Verfahren B stützt sich auf eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und eine Rohrnetzberechnung. Jeder Raum, jeder Heizkörper und jeder Strang wird einzeln durchgerechnet.
Wann reicht Verfahren A?
Verfahren A gilt als zulässiges Näherungsverfahren für überschaubare Anlagen. Es ist günstiger und schneller.
Verfahren A hat aber zwei wesentliche Grenzen:
- ✓Es wird für Förderprogramme seit 2023 nicht mehr anerkannt. (Quelle: VdZ/BAFA; Stand Juli 2026)
- ✓Es liefert für Wärmepumpen und niedrige Vorlauftemperaturen oft keine ausreichend präzise Basis.
Warum Verfahren B für Förderung und Wärmepumpe Pflicht ist
Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und für die Heizungsförderung (KfW) muss der hydraulische Abgleich nach Verfahren B durchgeführt und dokumentiert werden. Nur die raumweise Heizlastberechnung stellt sicher, dass die Anlage mit niedriger Vorlauftemperatur effizient läuft.
Auch das GEG (§60c) verweist für den Abgleich in Bestandsgebäuden auf die Fachregel, die dem Verfahren B entspricht. (Quelle: GEG §60c; Stand Juli 2026)
Verfahren A vs. B im Überblick
| Merkmal | Verfahren A | Verfahren B |
|---|---|---|
| Grundlage | Schätz-/Erfahrungswerte | Raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831) |
| Genauigkeit | grob | hoch |
| Aufwand/Kosten | gering | höher |
| Förderfähig | nein (seit 2023) | ja |
| Für Wärmepumpe | eingeschränkt | ja |
Was kostet welches Verfahren?
Verfahren B ist wegen des höheren Rechen- und Aufnahmeaufwands teurer als Verfahren A. Bei uns beginnt der hydraulische Abgleich ab 500 € (Ab-Preis).
Preise und Kostenfaktoren: Hydraulischer Abgleich – Kosten · Wärmepumpe optimieren · Energetische Sanierung im Altbau · Wärmepumpen-Optimierung & hydraulischer Abgleich
Weiterführende Informationen: hydraulischer Abgleich als Leistung, Energieberatung in Hatten sowie Kosten des hydraulischen Abgleichs.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und B beim hydraulischen Abgleich?
- Verfahren A nutzt vereinfachte Schätzwerte, Verfahren B eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Verfahren B ist genauer und für Förderungen und Wärmepumpen erforderlich.
- Welches Verfahren brauche ich für die Förderung?
- Für BEG- und KfW-Förderungen ist Verfahren B vorgeschrieben. Verfahren A wird für Förderzwecke seit 2023 nicht mehr anerkannt. Stand: Juli 2026.
- Reicht Verfahren A für mein Einfamilienhaus?
- Für einfache Bestandsanlagen ohne Förderung kann Verfahren A ausreichen. Sobald Sie fördern oder eine Wärmepumpe betreiben, wählen Sie Verfahren B.
- Ist Verfahren B für eine Wärmepumpe Pflicht?
- Für die geförderte Wärmepumpe ja. Auch technisch ist Verfahren B sinnvoll.
- Kann man von Verfahren A auf B umstellen?
- Ja. Wir führen für Förderung oder Wärmepumpe den Abgleich nach Verfahren B durch – inklusive der geforderten Dokumentation.
