Welche Förderung steht Ihnen zu?
In zwei Minuten sehen Sie, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude und Vorhaben relevant sind.
Energetische Sanierungen, Neubauten und Beratungsleistungen sind in Deutschland breit gefördert — über BAFA und KfW. Das Ingenieurbüro Brinkmann begleitet Sie als BAFA-zugelassener Energieberater von der Beratung bis zur Antragstellung. Hier die wichtigsten Programme im Überblick.
Aktualitätsvorbehalt
Förderkonditionen ändern sich regelmäßig. Alle Angaben auf dieser Seite stehen unter Aktualitätsvorbehalt. Vor Antragstellung auf bafa.de und kfw.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
Energieberatung Wohngebäude (BAFA EBW)
Das BAFA fördert eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Voraussetzung: BAFA-zugelassener Energieberater (EEE-Listung).
- Fördersatz: bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten
- Höchstzuschuss: 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus, 1–2 WE) / 850 € (Mehrfamilienhaus, ≥3 WE)
- Zielgruppe: Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand
- Antragstelle: BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- Voraussetzung: persönliche Vor-Ort-Begehung durch BAFA-zugelassenen Berater
- Wichtig: Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen
IB Brinkmann bietet: Energieberatung Wohngebäude · Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie EBW (siehe Aktualitätsvorbehalt).
iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte auf BEG-Einzelmaßnahmen
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hat, kann bei BAFA-BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) an Gebäudehülle und Anlagentechnik einen Bonus von +5 Prozentpunkten erhalten. Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gilt dieser Bonus erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € und nur für den Kostenanteil, der 30.000 € übersteigt. Maßnahmen unterhalb von 30.000 € erhalten keinen iSFP-Bonus, sondern nur die Grundförderung von 15 %.
- Grundfördersatz BEG EM: 15 % der förderfähigen Kosten
- Mit iSFP-Bonus: bis zu 20 % — der +5-Prozentpunkte-Bonus gilt seit dem 21. Juli 2026 nur für den Kostenanteil über 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen
- Gilt für: Dämmung, Fenster, Lüftung, Anlagentechnik (nicht für Heizungstausch — dafür gilt KfW 458)
- Gilt NICHT für KfW-Programme
- Beispiel (Stand nach BEG-Reform 21.07.2026): Bei 10.000 € Maßnahmenkosten greift der iSFP-Bonus nicht — die Förderung beträgt mit und ohne iSFP 1.500 € (15 %). Der Bonus wirkt erst oberhalb von 30.000 €: Bei 50.000 € förderfähigen Kosten ergeben sich 15 % auf 50.000 € (7.500 €) plus 5 % auf die 20.000 € über der 30.000-€-Schwelle (1.000 €) = 8.500 €.
IB Brinkmann erstellt den Sanierungsfahrplan (iSFP) nach BAFA-Methodik. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie BEG EM (siehe Aktualitätsvorbehalt).
Energieberatung Nichtwohngebäude (BAFA EBN)
Für Gewerbe, Industrie und Kommunen fördert das BAFA qualifizierte Energieberatungen für Nichtwohngebäude (Programm EBN) mit 50 % der förderfähigen Beratungskosten.
- Fördersatz: 50 % der förderfähigen Beratungskosten
- Max. Zuschuss: 850 € (NGF < 200 m²) · 2.500 € (200–500 m²) · 4.000 € (> 500 m²)
- Zielgruppe: Gewerbe, Industrie, Kommunen, WEG mit NWG-Anteil
- Stand: BAFA-Richtlinie EBN (BAnz AT 23.12.2024 B2, gültig ab 01.01.2025)
- Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen
IB Brinkmann bietet: NWG-Energieberatung · Energieaudit DIN EN 16247. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie EBN (siehe Aktualitätsvorbehalt).
BEG-Einzelmaßnahmen Gebäudehülle & Anlagentechnik (BAFA BEG EM)
Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (Dämmung, Fenster, Lüftung, hydraulischer Abgleich) werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA gefördert. Fördersätze und Boni: siehe iSFP-Bonus oben und die Vergleichstabelle unten.
- Förderfähig: Dämmung Außenwand/Dach/Keller, Fenster/Türen, Lüftungsanlagen, hydraulischer Abgleich
- Nicht über BAFA BEG EM förderfähig: Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) — dafür KfW Programm 458 nutzen
- Zielgruppe: Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand (Kauf vor Baubeginn nicht möglich)
- EEE-Pflicht: Energieeffizienz-Experte als Nachweis erforderlich (IB Brinkmann ist EEE-gelistet)
- Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen
Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie BEG EM (siehe Aktualitätsvorbehalt).
Heizungsförderung (KfW Programm 458)
Wer eine alte Heizungsanlage durch eine neue Wärmepumpe, Biomasse- oder Solarthermieanlage ersetzt, kann über das KfW-Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" einen Zuschuss beantragen — nicht über BAFA.
- Grundförderung: 30 % (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie)
- + Klimageschwindigkeitsbonus: +16 Prozentpunkte (Austausch alter Öl-, Gas-, Kohleheizung oder Nachtspeicherheizung); erste weitere Degression ab 1. Februar 2027, Auslauf Mitte 2028
- + Einkommensbonus: gestaffelt +40 / +30 / +10 Prozentpunkte (zu versteuerndes Einkommen ≤ 30.000 / ≤ 40.000 / ≤ 50.000 €/Jahr, Eigennutzer); Familienzuschlag +10.000 € auf die Einkommensgrenze bei minderjährigen Kindern
- Effizienzbonus (+5 Prozentpunkte) und Emissionsminderungszuschlag für Biomasse: mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 entfallen
- Max. Fördersatz: 70 % (bei zu versteuerndem Einkommen ≤ 30.000 € bis zu 80 %)
- Max. förderfähige Kosten: 28.000 € (1. WE), 15.000 € (2.–6. WE)
- Max. Zuschuss: bei 70 % rund 19.600 € (70 % × 28.000 €, 1. WE), bei 80 % bis 22.400 €
Antragstelle: KfW über Ihre Hausbank oder direkt auf kfw.de. Antrag vor Unterzeichnung des Liefer-/Leistungsvertrags stellen. Maßgeblich ist die jeweils gültige KfW-Richtlinie Programm 458 (siehe Aktualitätsvorbehalt).
Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)
Für Neubauten fördert die KfW über das Programm „Klimafreundliches Wohngebäude" (KfW 297/298) mit Tilgungszuschüssen. Die höhere Förderstufe setzt einen QNG-Nachweis voraus.
- Voraussetzung Basisförderung: Effizienzhaus-40-Standard, Treibhausgas-Grenzwert
- Höhere Förderstufe „mit QNG": zusätzlicher Tilgungszuschuss, QNG-Nachweis erforderlich
- QNG-Nachweis: z. B. über BNK- oder DGNB-Zertifizierung
- Antragstelle: KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
- Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen
IB Brinkmann bietet: DGNB-/BNK-Zertifizierung · Ökobilanz (LCA) · Wärmebrückennachweis. Maßgeblich ist die jeweils gültige KfW-Richtlinie (siehe Aktualitätsvorbehalt).
Jetzt Förderberatung anfragen
Das Ingenieurbüro Brinkmann begleitet Sie als BAFA-zugelassener Energieberater durch den Förderdschungel — von der Erstberatung bis zur Antragstellung. Sprechen Sie uns an: Tel. 0441 390 111 0 · info@ib-brinkmann.de
Förder-Vergleichstabellen: BEG, KfW und iSFP-Bonus
Die wichtigsten Fördersätze und Zuschüsse im Überblick — von BEG-Einzelmaßnahmen über die KfW-Neubauförderung bis zum konkreten iSFP-Bonus-Beispiel. Alle Angaben sind geschätzt; maßgeblich sind die jeweils gültigen BAFA-/KfW-Richtlinien.
BEG-Einzelmaßnahmen (Wohngebäude) — Fördersätze und Boni (BAFA)
Stand: KW 39/2026, geschätzt — Angaben unverbindlich, vor Antragstellung auf bafa.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie.
| Maßnahme | Basis-Fördersatz | + iSFP-Bonus | Max. Fördersatz | Max. förderfähige Kosten | Max. Zuschuss mit iSFP |
|---|---|---|---|---|---|
| Gebäudehülle (Dämmung Dach, Wand, Keller) | 15 % | +5 Pp (ab 30.000 €)* | 15 % + 5 Pp* | 30.000 €/WE, mit iSFP 60.000 €/WE | rund 10.500 €* |
| Fenster und Außentüren | 15 % | +5 Pp (ab 30.000 €)* | 15 % + 5 Pp* | 30.000 €/WE, mit iSFP 60.000 €/WE | rund 10.500 €* |
| Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz) | 15 % | +5 Pp (ab 30.000 €)* | 15 % + 5 Pp* | 30.000 €/WE, mit iSFP 60.000 €/WE | rund 10.500 €* |
| Anlagentechnik (Lüftungsanlage, Hydraul. Abgleich, Heizungsoptimierung) | 15 % | +5 Pp (ab 30.000 €)* | 15 % + 5 Pp* | 30.000 €/WE, mit iSFP 60.000 €/WE | rund 10.500 €* |
| Energieberatung Wohngebäude (BAFA-EBW) | 50 % | — | 50 % | Beratungshonorar | max. 650 € (1–2 WE) / 850 € (ab 3 WE) |
- iSFP-Bonus seit BEG-Reform 21.07.2026: Der Bonus von +5 Prozentpunkten (Pp) wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt und nur für den Kostenanteil, der 30.000 € übersteigt. Maßnahmen unter 30.000 € förderfähigen Kosten erhalten keinen iSFP-Bonus — nur die Grundförderung von 15 %.
- *Maximaler Zuschuss mit iSFP: rund 10.500 € (15 % auf 60.000 € = 9.000 € + 5 % auf die 30.000 € über der Schwelle = 1.500 €). Der Höchstkostendeckel von 60.000 €/WE gilt nur mit iSFP; ohne iSFP bleibt es bei 30.000 €/WE → dort höchstens 15 % × 30.000 € = 4.500 €.
- Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen. Pp = Prozentpunkte.
WE = Wohneinheit. Quelle: BAFA-Merkblatt BEG EM (Stand 21.07.2026, iSFP-Bonus-Reform).
Heizungstausch Wohngebäude — Wärmeerzeuger (KfW-Programm 458)
Stand: KW 39/2026 — gültig ab 21.07.2026, geschätzt — vor Antragstellung auf kfw.de prüfen. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen KfW-Richtlinie Programm 458; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
| Wärmeerzeuger | Boni-Komponenten | Max. Fördersatz | Max. förderfähige Kosten | Max. Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie u. a. | 30 % Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus +16 Pp (Degression ab 01.02.2027 halbjährlich −4 Pp) + Einkommensbonus gestaffelt: +40 Pp (≤ 30.000 €) / +30 Pp (≤ 40.000 €) / +10 Pp (≤ 50.000 €) | max. 80 % | 28.000 € (1. WE; Degression ab 01.02.2027 halbjährlich −750 €), 15.000 € (2.–6. WE je), 8.000 € (ab 7. WE je) | bis 22.400 € (1. WE) |
- iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch. Der Heizungstausch läuft für Wohngebäude über die KfW (Programm 458), nicht über die BAFA BEG EM.
- Effizienzbonus (+5 Pp) und Emissionsminderungszuschlag für Biomasse (2.500 €) entfallen ab 21.07.2026.
- Einkommensbonus gestaffelt: +40 Pp (Haushaltseinkommen ≤ 30.000 €), +30 Pp (≤ 40.000 €), +10 Pp (≤ 50.000 €). Kombinierbar mit dem Klimageschwindigkeitsbonus.
- Förderantrag vor Abschluss des Liefer-/Leistungsvertrags stellen — über Ihre Hausbank oder einen KfW-Finanzierungspartner.
WE = Wohneinheit. Pp = Prozentpunkte. Stand: KW 39/2026 — gültig ab 21.07.2026. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Programmbedingungen (Programm 458).
Kredit-Höchstbeträge „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (KFN, KfW 297/298)
Stand: KW 39/2026, geschätzt — Angaben unverbindlich, vor Antragstellung auf kfw.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige KfW-Richtlinie.
| Förderstufe | Max. Kreditbetrag je Wohneinheit |
|---|---|
| Klimafreundliches Wohngebäude (ohne QNG) | 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG | 150.000 € |
- Programm 297 – private Selbstnutzung. Programm 298 – alle übrigen Antragstellenden (Vermietung, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften). Höchstbeträge in beiden Programmen identisch.
- Basisstufe: Effizienzhaus-40-Standard + Treibhausgas-Grenzwert im Lebenszyklus. Höhere Stufe (150.000 €) setzt zusätzlich das QNG-Siegel voraus.
- Seit Dez. 2025 zusätzlich Effizienzhaus-55-Stufe förderfähig; wirkt auf Konditionen, nicht auf den Kredit-Höchstbetrag (100.000 €).
Stand: 19.06.2026. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Programmbedingungen (297/298). Den Förderantrag stellen Sie vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags.
iSFP-Bonus-Beispiel (Rechenbeispiel nach BEG-Reform 21.07.2026)
Stand: KW 39/2026, geschätzt — vor Antragstellung auf bafa.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie.
| Szenario | Fördersatz | Förderfähige Kosten | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Ohne iSFP (Deckel 30.000 €/WE) | 15 % | max. 30.000 € | 4.500 € |
| Mit iSFP (Deckel 60.000 €/WE) | 15 % + 5 Pp ab 30.000 € | 50.000 € | 8.500 € |
- Ohne iSFP sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 €/WE gedeckelt → höchstens 15 % × 30.000 € = 4.500 €. Mit iSFP steigt der Deckel auf 60.000 €/WE: Bei 50.000 € förderfähigen Kosten ergeben sich 15 % auf 50.000 € (7.500 €) + 5 % auf die 20.000 € über der 30.000-€-Schwelle (1.000 €) = 8.500 €.
- Der iSFP-Bonus wirkt erst oberhalb von 30.000 €. Bei Maßnahmenkosten von 10.000 € greift er nicht — mit und ohne iSFP jeweils 1.500 € (15 %).
Pp = Prozentpunkte. Quelle: BAFA-Merkblatt BEG EM (iSFP-Bonus-Reform 21.07.2026).
Unsere förderfähigen Leistungen
Energieberatung Wohngebäude
BAFA EBW: bis zu 50 % Förderung der Beratungskosten; iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte auf BEG-Einzelmaßnahmen
Mehr erfahren →Energieberatung Nichtwohngebäude
BAFA EBN: 50 % Förderung, Staffel 850–4.000 € je nach NGF
Mehr erfahren →Wärmepumpen-Optimierung
BEG EM (BAFA): hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, 15–20 %
Mehr erfahren →Energieberatung mit Büro auf Norderney
Förderberatung direkt auf der Insel — kein Anreisezuschlag, eigenes Büro in der Tannenstraße 8.
Mehr erfahren →Stand: KW 39/2026
Förderung optimal nutzen?
Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Abrechnung. Melden Sie sich für eine unverbindliche Erstberatung.
Jetzt Förderberatung anfragen